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Mit der Herausgabe der neuen Ablassnormen 1967 wurden die vollkommenen Ablässe vermindert (V/12). Die angegebenen Zeiten der Teilablässe (z. B. 7 Jahre, 100 Jahre usw.) wurden gestrichen. Es wird nun ein Teilablass ohne zeitliche Angaben erteilt.
>> Die ursprünglichen Angaben wurden dennoch angegeben <<
Den vollkommenen Ablass kann man allerdings nicht für Lebende gewinnen. Da sind die Lebenden noch selbst dafür verantwortlich. Die Armen Seelen, die sich selber nicht helfen können, sind dagegen sehr dankbar für einen Teil- oder Vollablass
von 300 Tagen
Hilfe wird sehr gerne angenommen.
hilfe@rosenkranzgebete.de
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