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Ablässe durch den lebendigen Rosenkranz

Ablässe, welche den Mitgliedern

des lebendigen Rosenkranzes verliehen werden.

Ausgezogen aus dem Breve Se. Heiligkeit Papst Gregor XVI., vom 27. Januar. 1832

Die vollkommenen Ablässe können den Verstorbenen zugewendet werden. Um sie zu gewinnen, wird aber erfordert, daß man beichte, (an den genannten Tagen) komminiere, und in der Kirche das gewöhnliche Ablaßgebet verrichte.
Die Kranken können die hier angeführten Abläße ebenfalss gewinnen, wenn sie jene Gebete und Werke verrichte, welche ihnen der Beichtvater, den sie sich gewählt haben, zu diesen Gabe verschreibt.

Quelle:

Buch "Der lebendige Rosenkranz" Einsiedeln 1841.
Bei Jakob Joseph Schönböchler.

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