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Herkunft des Rosenkranzes

Neue Ablassregeln

Mit der Herausgabe der neuen Ablassnormen 1967 wurden die vollkommenen Ablässe vermindert (V/12). Die angegebenen Zeiten der Teilablässe (z. B. 7 Jahre, 100 Jahre usw.) wurden gestrichen. Es wird nun ein Teilablass ohne zeitliche Angaben erteilt.

>> Die ursprünglichen Angaben wurden dennoch angegeben <<

Den vollkommenen Ablass kann man allerdings nicht für Lebende gewinnen. Da sind die Lebenden noch selbst dafür verantwortlich. Die Armen Seelen, die sich selber nicht helfen können, sind dagegen sehr dankbar für einen Teil- oder Vollablass

Alte Ablässe:

Rosenkranzweihe

Dieser Rosenkranz muß von einem Religiösen des Servitenordens oder von einem anderen dazu bevollmächtigten Priester geweiht sein.

Weitere Ablässe:

Außer den oben aufgeführten Ablässen sind noch einige andere bewilligt, zu deren Gewinnung ist jedoch erforderlich, dass der Rosenkranz von einem Serviten geweiht sei und in einer Kirchen der Serviten gebetet werde.

Die Medaillen (statt der Paternosterperlen) am Rosenkranz, welche die 7 Schmerzen darstellen, sind zur Erlangung der Abläße nicht nötig; es genügen auch gewöhnliche Perlen.

Die Herkunft des Rosenkranzes wird noch erforscht.

Vergleiche die Breve Benedikts XIII vom 26. Sept. 1714,
Clemens XII vom 12. Dez. 1734,
Pius IX vom 18. Juli 1877 und Leo XII. vom 15. mai 1886.

(Letztere zwei Päpste durch Reskrpte der Ablaßkongregation Beringer S. 366.)

hilfe@rosenkranzgebete.de

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